Freitag, 27. Januar 2017
Strafe bei unleserlichem Nummernschild
Heute bin ich zu einer guten Freundin gefahren. Ihre Tochter hatte in ihrem Kindergarten eine wichtige Aufführung und da ich ihre Patentante bin, darf ich bei so wichtigen Anlässen natürlich nicht fehlen. Ich habe mir extra von der Arbeit früher frei genommen, da ich knapp 120 Kilometer über die Autobahn fahren muss und den Auftritt unter keinen Umständen verpassen wollte. Auf der Autobahn begegnet man natürlich immer den schrillsten Autofahrern, sobald man einmal genauer zur Fahrerseite blickt. Darüber hinaus ist zu dieser Jahreszeit besonders auffällig, wie dreckig einige Autos sind. Ich bin nicht unbedingt die ordentlichste und fahre auch nicht regelmäßig in die Waschstraße, jedoch erkennt man noch die Farbe meines Autos. Auf der Autobahn fuhren an mir tatsächlich – ursprünglich mal weiße Autos - fast Pech schwarze Autos vorbei. Die Auffrischt des einen Firmenwagens, vermutlich von einem Autohändler , war kaum zu lesen. Allerdings war es erschreckender, dass noch nicht einmal mehr das Nummernschild des Autos zu lesen war! Natürlich herrschen gerade nicht die besten Wetterbedingungen, jedoch sollte ein Nummernschild eines Autos immer zu lesen sein! Andernfalls können sogar erhebliche Strafen drohen, da das Auto nicht zuzuordnen ist. Falls die Polizei bei einem Auto weder das amtliches Kennzeichen noch due HU-Plakette lesen kann, kann es den Besitzer fast 15€ kosten. Dann eventuell lieber einmal mehr mit einem Eimer Wasser sein Auto abwaschen.

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